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FÜHRERSCHEINKLASSE AM

Schnell ans Ziel mit Fahrschule Safety Car! 🚀

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KLASSE AM

Wir begleiten dich auf dem Weg zu deinem ersten Führerschein und helfen dir schnell dabei mobil zu werden.

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Individuelle Betreuung

Bei uns erhältst du eine individuelle Betreuung während deiner Ausbildung. Bei uns findest du immer einen Ansprechpartner. Unser Service-Team und unsere Fahrlehrer sind von Anfang bis Ende für dich da. Mit uns erreichst du schnell und sicher dein Ziel.

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Unser junges, engagiertes Team bringt dich schnell ans Ziel.

Unsere Fahrlehrer verfügen über langjährige Erfahrung und sind bestens qualifiziert, um dich auf dem Weg zum Führerschein zu begleiten. Wir legen großen Wert auf eine professionelle Ausbildung und unterstützen dich dabei, sicher und selbstbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen.

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Flexible Zahlungsmöglichkeiten

Wir bieten flexible Zahlungsmöglichkeiten an, um dir die Bezahlung deiner Ausbildung zu erleichtern. Wir möchten sicherstellen, dass du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren kannst, daher erhältst du bequem 2x im Monat eine übersichtliche Rechnung mit den Leistungen, die du in dem Zeitraum in Anspruch genommen hast. Jetzt fahren, später zahlen.

Dein AM-Führerschein!

Führerschein Klasse AM im Überblick.

- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: • Hubraum max. 50 cm³ • bbH max. 45 km/h • Leistung max. 4 kW - dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor • bbH max. 45 km/h • Leistung max. 4 kW • Leermasse max. 270 kg • nicht mehr als 2 Sitzplätze - leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor • bbH max. 45 km/h • Leermasse max. 425 kg • nicht mehr als 2 Sitzplätze • Leistung max. 6 kW • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads Mindestalter: 15 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: keine Sehvermögen: Sehtest Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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